Garantie

Hinweise für den Garantiefall

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

mit dem Kauf Ihres Sportgerätes haben Sie eine gute Wahl getroffen. Die vorliegende Garantie kann in Anspruch genommen werden, falls der Artikel (im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs) während der Garantiefrist aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern seine Funktionsfähigkeit verliert. Der Garantieanspruch wird nach Wahl von EBRA GmbH & Co. KG entweder durch eine kostenlose Instandsetzung oder einen kostenlosen Ersatz des Artikel oder von Bauteilen (Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der Garantie ausgeschlossen) erfüllt.

 

1. Schadensmeldung

Melden Sie sich bei Problemen grundsätzlich bei EBRA GmbH & Co. KG. Wir sind von Mo. bis Do. von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr unter der Tel. Nr. 09421-3552 erreichbar. Wir versuchen Ihr Problem zu beheben, bzw. Ihre Störung zu beseitigen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit nach Erhalt einer RMA-Nummer den Artikel einzusenden.

 

2. Sonstige Möglichkeiten der Garantiefallmeldung

Ist eine telefonische Benachrichtigung nicht möglich, dann ist der Garantiefall vor der Reparatur unverzüglich schriftlich anzuzeigen mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung bei  EBRA GmbH & Co. KG, Passauer Str. 12, 94330 Aiterhfoen, E-Mail: info@ebra.ws. Sie erhalten dann Nachricht, wie verfahren werden soll.

 

3. Von der Garantie nicht gedeckt ist ein Verlust der Funktionsfähigkeit, der durch:

höhere Gewalt, unsachgemäßen Gebrauch, Verwendung nicht originaler EBRA-Zubehörteile, Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Artikels oder durch den Einbau vom Hersteller nicht zugelassenen Fremd- oder Zubehörteilen, Reparaturen durch Dritte entstanden ist.

 

4. Kosten

Bei Eintritt des Garantiefalls während der Garantiefrist entstehen dem Käufer durch die Garantieleistung (nach Wahl von EBRA GmbH & Co. KG fachgerechte Instandsetzung oder Austausch des Artikels oder von Bauteilen) keine Kosten, ausgenommen der Kosten einer etwaigen Einsendung des Artikels an EBRA GmbH & Co. KG. EBRA GmbH & Co. KG trägt also insbesondere die Kosten für die Reparatur und Ersatzteile zwecks Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. EBRA GmbH & Co. KG trägt keine Kosten für eine evtl. erforderlich werdende Wiederbeschaffung von Daten, die im Zusammenhang mit dem Eintritt des Garantiefalls verloren- gegangen sind.

 

5. Geltendmachung und Abwicklung

Die Garantie kann nur unter Vorlage des Kaufbeleges geltend gemacht werden. Garantiegeber und zuständig für die Prüfung und Abwicklung ist EBRA GmbH & Co. KG, Passauer Str. 12, 94330 Aiterhofen (siehe Punkt 1)

 

6. Übertragbarkeit der Garantie

Tritt im Falle der Veräußerung des Artikels der Erwerber anstelle des Veräußerers (Erstkäufer) in dessen Rechtsposition im Rahmen dieser Garantie ein, sofern während der Garantiefrist eine Veräußerungsanzeige an EBRA GmbH & Co. KG, Passauer Str. 12, 94330 Aiterhofen vorgenommen wurde, so geht der Restgarantieanspruch auf den Erwerber über.

 

7. Uneingeschränkter Fortbestand gesetzlicher Ansprüche

Die EBRA GmbH & Co. KG „3 Jahre Garantie“ hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Sachmangelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbesteht. Falls der Artikel bei Gefahrübergang nicht mangelfrei war, kann der Käufer kraft Gesetz vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, sowie Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

8. Ausschluss weiterer Ansprüche

Im Rahmen dieser Garantie sind weitere Ansprüche des Käufers über die hier in ausdrücklich genannten Garantieleistungen hinaus ausgeschlossen. Punkt 7 bleibt unberührt.

 

9. Verschiedenes

Vorliegende Herstellergarantie wird freiwillig übernommen. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Frist in Gang. Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Soweit ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht wurde, ist die Verjährung bis zur Leistungserbringung gehemmt und tritt drei Monate nach der letzten Garantieleistung oder Abgabe einer Erklärung, wonach die Leistung erbracht worden ist oder kein Garantiefall vorliegt, ein.